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CURAVIS - BERATUNG DIE PASST. 
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63110 Rodgau
Tel.:   +49 (0)  6106- 666-194
Fax:    +49 (0) 6106- 666-195

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Insassenvers.

Wichtig

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  • Bei Tagegeldern und im Todesfall ist der Versicherer verpflichtet, innerhalb eines Monates zu zahlen.

  • Bei Invaliditätsleistungen hat der Versicherer drei Monate Zeit gegenüber dem Versicherten zu erklären, ob und in welcher Höhe er die Entschädigungspflicht anerkennt.

  • Die Frist beginnt mit der Zustellung der vollständigen Unterlagen, die der Versicherte beizubringen hat.