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CURAVIS - BERATUNG DIE PASST. 
Saalburgring 4
63110 Rodgau
Tel.:   +49 (0)  6106- 666-194
Fax:    +49 (0) 6106- 666-195

Email:  service@curavis.com  

 

 


Haftpflicht
Pferdehaftpflicht

Was ist im Schadensfall zu beachten?

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  • Sie sollten jeden Versicherungsfall unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) dem Versicherer schriftlich anzeigen.

  • Außerdem sind Sie verpflichtet, alles zur Abwendung und Minderung des Schadens zu unternehmen.

  • Bei der Schilderung des Schadensherganges haben Sie den Versicherer ausführlich und wahrheitsgemäß zu unterrichten.

  • Beachten Sie auch, dass gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz ohne Rücksprache mit dem Versicherer fristgerecht Widerspruch zu erheben ist.

  • Wenn es im Streitfall über den Haftpflichtanspruch zu einem Prozess kommen sollte, so ist die Prozessführung dem Haftpflichtversicherer zu überlassen.